Permanente, wiederkehrende Lärmeinwirkung am Arbeitsplatz kann Lärmscherhörigkeit verursachen.
Zum Schutz Ihrer Mitarbeiter führen wir die Vorsorgeuntersuchung Lärmvorsorge für Sie durch.
Im Lärmbereich tätige Mitarbeiter müssen an der Untersuchung teilnehmen. D. h. es handelt sich um eine Pflichtvorsorgeuntersuchung zum Schutz vor Lärmschwerhörigkeit.
Siehe Informationen Lärmmessung / Geräuschemessung und Lärmbereich.
Wir ermitteln für Sie den Handlungsbedarf für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch Lärmmessungen. Die Vorsorge- und Angebotsuntersuchung kann unser Arbeitsmedizinier in Ihrem Untersuchung für Sie durchführen.
Lärmmessung / Geräuschemessung und Beratung zum Lärmschutz Ihrer Mitarbeiter - Ingenieurbüro KÖNIG aus Neuss / Düsseldorf (NRW)