Als Fachkraft für Arbeitssicherheit aus Neuss / Düsseldorf beraten wir Sie zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) Ihrer Mitarbeiter. Dazu zählt z. B. die Auswahl der Sicherheitsschuhe, Helm und Arbeitshandschuhe mit ausreichender Schutzwirkung. Baustellen dürfen u. a. nur mit Sicherheitsschuhen mit durchtrittssicherer Schuhsohle (S3) betreten werden usw.
Beratung zur persönlichen Schutzausrüstzung Ihrer Mitarbeiter mit wirksamer Schutzwirkung in Neuss und Umgebung
Im Lärmbereich besteht Tragepflicht von Gehörschutzmitteln. Im Lärmbereich muss der Gehörschutz so gewählt werden, so dass das Gehör des Mitarbeiters geschützt wird und ebenfalls noch Ruf- und Warnzeichen wahrgenommen werden. Dies betrifft z. B. den Gehörschutz für tätige Mitarbeiter im Gleisbereich von Eisenbahmen.
Im Ungang mit Gefahrstoffen müssen Mitarbeiter eine Schutzbrille, eine Atemschutzmake und Handschuhe tragen. Gefahrstoffe und Chemikalien haben sehr unterschiedliche Eigenschaften, so dass an die erforderliche PSA der Mitarbeiter ganz unterschiedliche Anforderungen gestellt werden.
Bei Schmnittverletzungsbefahr können Schnittschutzhandschuhe getragen und Sicherheitsmesser mit automatischem Klingenrückzug benutzt werden. Bei einer möglichen Gefährdung der Augen besteht Schutzbrillentragepflicht.
Wir beraten Sie zur Auswahl der PSA Ihrer Mitarbeiter mit wirksamer Schutzwirkung. Unsere Kunden zur Beratung der persönlichen Schutzausrüstung der Mitarbeiter befinden sich in Neuss, Düsseldorf, Meerbusch, Kaarst, Ratingen, Mettmann, Erkrath, Wuppertal, Duisburg, Mülheim a. d. Ruhr, Solingen, Langenfeld, Dormagen, Leverkusen, Rommerskirchen, Grevenboich, Kleinenbroich, Korschenbroich, Krefeld, Viersen, Niederkrüchten, Heinsberg, Wegberg, Moers, Köln, Troisdorf usw.
Fachkraft für Arbeitssicherheit KÖNIG aus Neuss / Düsseldorf
Wählen Sie Tel: 02131 / 47 45 676 oder Tel: 02131 / 47 47 457
Wir beraten Sie gerne