Als Sicherheitsingenieur(in) und Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen und beraten wir Sie bei der Umsetzung der Unternehmerpflichten zum Schutz Ihrer Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) stellt die Basis für den betrieblichen Arbeitsschutz in der BRD dar.
Das Arbeitschutzgesetz hat die Aufgabe die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu etablieren, zu manifestieren und kontinuierlich zu verbessern.
Arbeitsschutz im Betrieb ist ein fortlaufender und sich immer weiter entwickelnder Prozess. Es ändern sich Arbeitsprozesse und Anforderungsprofile der Mitarbeiter, so dass auch Schutzziele und -maßnahmen zur Unfällverhütung der Mitarbeiter sich verändern.
Im § 3 Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) "Grundpflichten des Arbeitgebers" heißt es:
- Der Arbeitsgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
Im § 4 ArbSchG "Allgemeine Grundsätze" heißt es:
- die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.
- Gefahren sind an Ihrer Quelle zu bekämpfen.
- Bei den Maßnahmen sind Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Das Arbeitssicherheitsgesetz fordert die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Arbeitsmediziners zur professionellen Beratung und Betreuung des Arbeitgebers.
Beratung zum Arbeitsschutz - Ingenieurbüro KÖNIG - Ihre Experten zum Schutz Ihrer Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in Neuss / Düsseldorf und Umgebung (NRW)
Definition Arbeitsschutz:
Als Arbeitsschutz werden Maßnahmen, Methoden und Mittel zum Schutz der Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbezogenen Gesundheitsgefahren verstanden.
Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Unsere Beratung zum Arbeitsschutz führen wir bei unseren Kunden in Neuss, Düsseldorf, Mönchengladbach, Viersen, Wegberg, Heinzberg, Willich, Krefeld, Wachtendonk, Geldern, Kevelaer, Mülheim a. d. Ruhr, Essen, Meerbusch, Ratingen, Wuppertal Moers, Hilden, Solingen, Haan, Erkrath, Mettmann, Kaarst, Langenfeld, Korschenbroich, Kleinenbroich, Dormagen, Rommerskirchen, Jüchen, Monheim am Rhein, Troisdorf, Bergheim und in weiteren Städten durch.
Gerne beraten wir auch Sie und Ihr Unternehmen zum Arbeitsschutz - Ingenieurbüro KÖNIG aus Neuss / Düsseldorf
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Alex König
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