Prüfung Leitern und Tritte gemäß §3 Betriebssicherheitsverdnung (BetrSichV) - Ingenieurbüro KÖNIG aus Neuss / Düsseldorf und Umgebung
Der Arbeitgeber ist in der Verantwortung in regelmäßigen Abständen dokumentiert Leitern und Tritte auf sicheren Zustand zu prüfen.
§ 3 Betriebssicherheitsverordnung: Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. In der Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar von den Arbeitsmitteln selbst, der Arbeitsumgebung und den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden.
Die Häufigkeit der Prüfung richtet nach der Beanspruchung, der Häufigkeit der Nutzung und der Schwere von festgestellten Mängeln bei vorangegangenen Leiter- und Trittprüfungen. Bei regelmäßiger und "normaler" Beanspruchung sollte mindestens eine jährliche Prüfung erfolgen.
Prüfung Leitern und Tritte in Neuss / Düsseldorf und Umgebung (NRW) gemäß DGUV Information 208-016
Leitern und Tritte unterliegen im Betrieb und besonders auf Baustellen einer großen Beanspruchung und Abnutzung. Angefangen von lockeren, beschädigten und ausgeschlagenen Nieten, Verbindungsteilen, fehlenden Holmverschlüssen, verschlissene und fehlende Antirutschfüße, fehlender Kantenschutz und somit resultierende scharfe Kanten.
Das Unfallrisiko durch beschädigte Leitern und Tritte ist groß.
Die häufigsten Absturzunfälle ereignen sich gemäß BG Statistik auf Leitern und Tritten.
Leiter- und Trittprüfung KÖNIG für Unternehmen in Neuss / Düsseldorf und Umgebung (NRW)
Aus einer Absturzhöhe von 1,01 Meter bis 2,00 Meter ereignen sich die häufigsten tödlichen Absturzunfälle. Nur aus einer Höhe > 7,00 Metern resultieren noch mehr tödliche Absturzunfälle von der Leiter.
Eine regelmäßige Leiterprüfung kann auch Ihre Mitarbeiter vor Unfällen schützen.
Unsere Kunden zur regelmäßigen (jährlichen) Prüfung der Leitern und Tritte befinden sich in den Städten Düsseldorf, Neuss, Mönchengladbach, Viersen, Meerbusch, Kaarst, Ratingen, Kaldenkirchen, Brüggen, Wegberg, Heinzberg, Erkelenz, Krefeld, Duisburg, Moers, Mülheim a. d. R., Kempen, Geldern, Straelen, Kevelar, Mettmann, Erkrath, Haan, Langenfeld, Hilden, Solingen, Wuppertal, Velbert, Dormagen, Monheim am Rhein, Jüchen, Korschenbroich, Grevenbroich, Kleinenbroich, Bergheim, Elsdorf, Köln, Bedburg und in weiteren Städten in NRW.
Die Fachgruppe D-A-CH-S Absturzsicherung (internationale Arbeitsgruppe von Experten aus Deutschland, Österreich, Schweiz und Südtirol) hat folgende Risikobewertung für Arbeiten von der Leiter entwickelt.
Risikofaktor Leiter = H² x D
H = Standhöhe auf der Leiter in Meter
D = Dauer der Arbeiten auf der Leiter in Minuten (Max. 120 Minuten pro ausführende Tätigkeit)
< 100 = Risikofaktor = Akzeptables Risiko für Arbeitbeiten von der Leiter
> 100 = Risikofaktor = Risiko nicht akzeptabel, ein anderes Arbeitsmittel verwenden.
(z. B. Kleingerüst, Fahr- und Rollgerüst, Podestleiter, fahrbare Hubarbeitsbühne usw.)
Schon bei der Planung und Arbeitsvorbereitung sollte eine Risikobewertung ( Gefährdungsbeurteilung) für Arbeiten von der Leiter erfolgen. Die Leiter-Risikofaktor-Berechnung kann dabei helfen.
Quelle: www.bauforumplus.eu/absturz/
Die Technische Regel für Betriebsstätten (TRBS 2121-2 Ausgabe Dezember 2018) "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern" fordert Stufen (mind. Tiefe 8 cm, Quelle BG-Bau) als Ersatz für Sprossen, wenn Leitern als Arbeitsplatz genutzt werden. Dabei müssen beide Füße auf einer Stufe oder Plattform stehen, und der Standplatz auf der Leiter darf nicht höher als 5 m über der Aufstellfläche liegen.
Die Verwendung von Leitern als Zugang zu oder zum Abgang von hochgelegenen Arbeitsplätzen ist zulässig, wenn der zu überwindende Höhenunterschied maximal 5 m beträgt.
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot zur Prüfung Ihrer Leitern und Tritte gemäß § 3 BetrSichV und DGUV Information 208-016 an.
Wählen Sie Tel: 021 31 / 47 45 676
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Kontaktaufnahme per E-mail.
E-Mail: info@as-koenig.de
Viele Grüße
Alex König