Wir erstellen Ihre Betriebsanweisungen für Ihre Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Werkzeuge, Maschinen, technische Einrichtungen, PSA usw. zum Schutz Ihrer Mitarbeiter.
Betriebsanweisungen beschreiben auf das Wesentliche reduziert, was im Umgang mit dem Arbeitsmittel, dem Gefahrstoff, der Maschine usw. einzuhalten ist, so dass die Arbeit unfallfrei ausgeführt werden kann.
Betriebsanweisungen dienen u. a. zur Unterweisung der Mitarbieter und sollten den Mitarbeitern/Beschäftigten zur Einsicht zur Verfügung stehen.
Wir erstellen Ihnen beispielsweise folgende Betriebsanweisungen zum Arbeitsschutz:
- Betriebsanweisung (BA) für Gabelstapler
- Betriebsanweisung für Mitgängerflurförderzeuge (Ameise usw.)
- Betriebsanweisung für flurgesteuerte Krane
- Betriebsanweisung für Anschlagmittel im Kranbetrieb ( Ketten, Hebebänder, Rundschlingen usw.)
- Betriebsanweisung für fahrbare Hubarbeitsbühnen (Scheren und Teleskoparbeitsbühnen usw.)
- Betriebsanweisung für Fahrzeuge (PKW, Transporter)
- Betriebsanweisung für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze...usw.
Betiebsanweisungen zum Arbeitsschutz - Ingenieurbüro KÖNIG aus Neuss / Düsseldorf (NRW)
Unsere Kunden für die Erstellung und Bereistellung von Betriebsanweisungen zum Arbeitsschutz befinden sich in Neuss, Düsseldorf, Meerbusch, Kaarst, Kreis Mettmann, Hilden, Solingen, Wuppertal, Dormagen, Langenfeld, Ratingen, Velbert, Krefeld, Viersen, Haan, Erkrath, Korschenbroich, Grevenboich, Kleinenbroich, Rommerskirchen, Jüchen, Monheim am Rhein, Troisdorf, Elsdorf, Bergheim und Köln.
Wir beraten Sie gerne. Tel: 021 31 / 47 45 676