Als Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten wir Sie bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Ihrer Mitarbeiter durch Arbeitsbedingungen.
Im § 3 der Arbeitsstättenverodnung heißt es: Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Unternehmer die psychischen Belastungen und die physischen Belastungen durch Arbeitsbedingungen zu ermitteln und zu bewerten.
Beratung zur Analyse der psychischen Belastung durch Arbeitsbedingungen Ingenieurbüro KÖNIG aus Neuss / Düsseldorf
Die Gefährdungsbeurteilung soll ermitteln, dass die gegenwärtigen Arbeitsbedingungen gut und angemessen sind, oder ob sie den psychischen Gesundheitszustand der Beschäftigten dauerhaft belasten. Ständig belastete Mitarbeiter neigen dazu zu erkranken.
Als Maßnahmen zur Prävention vor Erkankungen erfolgt die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen durch Arbeitsbedigungen.
Die menschliche Psyche ist sehr komplex und vielschichtig. Psychische Gefährdungen resultieren meist aus der Arbeitsorganisation und aus den sozialen Bedingungen.
Z. B. kann mit einer anonymen Mitarbeiterbefragung, als orientierende Maßnahme, Handlungsbedarf sichtbar gemacht werden.
Bei Handlungsbedarf erfolgt die vertiefende Analyse z. B. mittels Mitarbeiter-Workshop. In dieser Gruppe werden die psychischen Gefährdungen konkret ermittelt und Lösungsansätze und Lösungsvorschläge zur Reduzierung der psychischen Belastungen erarbeitet.
Beratung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen Ihrer Beschäftigten durch Arbeitsbedigungen.
Arbeitsschutzberatung KÖNIG aus Neuss / Düsseldorf (NRW)
Wählen Sie Tel: 02131 / 47 45 676
Wir beraten Sie gerne
Ihr Alex König