Arbeitsmedizin - Ingenieurbüro KÖNIG
Wir bieten Ihnen eine umfangreiche arbeitsmedizinische Betreuung und Beratung an. Wir führen arbeitsmedizinische Untersuchungen für Sie durch.
Unser Arbeitsmedziner führt diverse arbeitsmediznische Untersuchungen in Ihrem Unternehmen für Sie durchführen. Z. B. Sehtest bei Arbeiten an Bildschirmgeräten, oder Hörtest bei Arbeiten in Lärmbereichen.
Durch Vorortuntersuchungen entstehen für Sie keine längeren Ausfallzeichen Ihrer Mitarbeiter.
Erforderliche arbeitsmedizinische Untersuchungen werden in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) aus dem Jahr 2013 aufgeführt.
Dabei unterscheidet man zwischen folgenden Untersuchungen zur Arbeitsmedizin:
- Pflichtvorsorge: bei gefährlichen Arbeiten vom Arbeitgeber zu veranlassende Untersuchung; der Arbeitgeber darf die Arbeit nur ausführen lassen, wenn zuvor die Pflichtvorsorge erfolgte.
- Angebotsvorsorge: arbeitsmedizinische Untersuchung, die der Arbeitgeber bei bestimmten gefährlichen Arbeiten anzubieten hat (Tätigkeiten aufgeführt im Anhang der ArbMedVV). Für den Arbeitgeber besteht die Pflicht die Untersuchung anzubieten.
- Wunschvorsorge: arbeitmedizinische Untersuchung die der Arbeitgeber über die ArbMedVV hinaus den Mitarbeitern anzubieten hat. Dieser Anspruch besteht, wenn bei der Tätigkeit ein Gesundheitsschaden entstehen kann.
Ebenfalls führen wir auch arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen Ihrer Mitarbeiter für Sie durch. Z. B. für Fahr-, Steuer- und Regeltätigkeiten; Fahren von PKW bis Kran, Gabelstapler oder Hubarbeitsbühne.
Wir beraten Sie zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen.
Ingenieurbüro KÖNIG - Ihr Partner für arbeitsmedizinische Untersuchungen in Neuss / Düsseldorf (NRW).