Analyse der Gefährdungen am Arbeitsplatz der Beschäftigten gemäß §5 und §6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Jeder Mensch hat gemäß Grundgesetz Art. 2 Abs. 2 das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Dies betrifft auch das Berufsleben. Arbeitsbedingungen dürfen den Arbeitnehmer kurz- oder langfristig keinen Schaden zufügen.
Zur Sicherstellung dieses Grundrechts wurde 1996 das Arbeitsschutzgesetz erlassen.
Gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht die Gefährdungen an den Arbeitsstätten der Versicherten bzw. der Beschäftigten zu ermitteln und entsprechende Schutzziele, Maßnahmen zur wirksamen Unfallverhütung der Arbeitnehmer durchzuführen.
Risikoanalyse der Arbeitsstätten Ihrer Mitarbeiter in Neuss / Düsseldorf und Umgebung - Ingenieurbüro KÖNIG
Mit der konsequenten Durchführung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitspätze und den damit verbundenen Schutzzielen und Schutzmaßnahmen werden Unfallgefahren und Arbeitsunfälle verhütet.
Desweiteren schaffen Sie für sich und Ihr Unternehmen erhöhte Rechtsicherheit. Mit der Etablierung und Umsetzung der Gefährdungs- und Belastungsanalyse für Ihre Arbeitsstätten schützen Sie Ihre Mitarbeiter nachhaltig vor den Gefahren bei der Arbeitsausübung
Die Risikoanalyse für Arbeitsstätten der Beschäftigten durchzuführen bedeutet:
Analyse der mit den Tätigkeiten, Arbeitsvorgängen, Maschinen und baulichen Einrichtungen verbundenen Unfallgefahren,
Objektorientierte Gefährdungsbeurteilung: betrifft z. B. eine Maschine oder ein Arbeitsplatz.
Ablauforientierte Risikobeurteilung: trifft zu z. B. für mehrere Arbeitsplätze mit Wechselwirkung und/oder aufeinander folgende Arbeitsabläufe.
Wir gehen bei der Risikoanalyse der Arbeitsstätten nach dem S T O P - Prinzip vor:
S: mögliche Substitution
T: technische Maßnahmen
O: organisatorische Maßnahmen
P: persönliche Schutzmaßmahmen
Z. B. Einhaltung der Sicherheitsabstände nach DIN EN 349 und DIN EN 13857 als mögliche technische Maßnahme.
Die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze muss z. B. den Mutterschutz gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG) und die Analyse der psychischen Belastungen durch Arbeitsbedingungen enthalten.
Wir erstellen die Gefahrenanalyse für die Arbeitsstätten Ihrer Beschäftigten und beraten Sie zur Analyse der Gefährdungen am Arbeitsplatz Ihrer Mitarbeiter in Neuss, Düsseldorf, Mönchengladbach, Viersen, Krefeld, Meerbusch, Ratingen, Wuppertal, Mettmann, Erkrath, Kaarst, Langenfeld, Solingen, Haan, Erkrath, Korschenbroich, Grevenboich, Kleinenbroich, Rommerskirchen, Jüchen, Monheim am Rhein, Dormagen, Köln, Velbert, Wegberg, Heinzberg, Willich, Krefeld, Wachtendonk, Geldern, Kevelaer, Mülheim a.d. Ruhr, Elsdorf und Troisdorf.
Gefahrenanalyse der Arbeitsplätze und Arbeitsstätten Ihrer Mitarbeiter - Ingenieurbüro KÖNIG aus Neuss / Düsseldorf (NRW)
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Alex König