Jeder Arbeitgeber sollte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter beratend und betreuend eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Anspruch nehmen können und schriftlich per Vertrag beauftragen. Größere Unternehmen beschäftigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Festanstellung.
Beratung zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz Ihrer Beschäftigten - Fachkraft für Arbeitssicherheit KÖNIG aus Neuss / Düsseldorf (NRW)
In Unternehmen in der Größe klein und mittelgroß (von 1 bis ca. 250 Mitarbeiter) erfolgt die Betreuung und Beratung zur Sicherheit am Arbeitsplatz und den Arbeitsstätten meist durch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit wie z. B. durch uns.
Als beratende Sicherheitsfachkraft betreuen und beraten wir Unternehmen aus Industrie, Produktion, Handwerk, Technik, Werbung, Medizin, Groß- und Einzelhandel, Dienstleistung und Behörde.
Unsere Aufgaben bestehen darin, zum Schutz Ihrer Mitarbeiter, die arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungen Ihrer Arbeitsstätten zu ermitteln, und mit Ihnen wirksame Schutzmaßnahmen festzulegen. Wir entwickeln mit Ihnen Ihrer individuelle Gefährdungsbeurteilung Ihrer Arbeitsstätten, wie es der Gesetzgeber fordert.
Profitieren auch Sie von unseren Erfahrungen in der Beratung und Betreuung von Unternehmen zur Reduzierung von Gefährdungen am Arbeitsplatz und Arbeitsstätten.
Bewährte und erprobte Schutzmaßnahmen werden somit in Ihrem Unternehmen in die Tat umgesetzt.
Wir betreuen als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa/FaSi) Unternehmen im Umkreis von Neuss / Düsseldorf. Unsere Kunden befinden sich z. B. in Mönchengladbach, Wegberg, Krefeld, Haan, Ratingen, Hilden, Dormagen, Viersen, Ratingen, Meerbusch, Essen, Grevenbroich, Korschenbroich, Kleinenbroich, Rommerskirchen, Mülheim a. d. R., Solingen, Wuppertal, Mettmann, Langenfeld, Leverkusen, Troisdorf, Elsdorf und in weiteren Städten.
Gesundheit ist der größte Reichtum.
Es gibt tausend Krankheiten, aber nur eine Gesundheit.
Gesundheit ist gewiss nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts
Arthur Schoppenhauter (Deutscher Philosoph)
Definition Gefährdung: Eine Gefährdung bezeichnet die Möglichkeit eines Gesundheitsschadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit.
Definition Gefahr: Eine Gefahr bezeichnet eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Gesundheitsschaden oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führt.
Definitionen gemäß ASR V3 "Gefährdungsbeurteilung" Technische Regel für Arbeitsstätten
Beratung zur Unfallreduzierung und Unfallvermeidung am Arbeitsplatz Ihrer Mitarbeiter - Beratung zum Arbeitsschutz KÖNIG in Neuss / Düsseldorf und Umgebung
Wählen Sie Tel: 02131 / 47 45 676
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Alex König