- Um 1800: Industrielle Revolution in Deutschland. Mit der Industrialisierung und Erfindung der Dampfmaschine und des automatischen Webstuhls entsteht der Berufsstand der Lohnarbeiter.
In kurzer Zeit entstehen viele Fabriken. Die Bevölkerung in Deutschland wächst. Die Arbeitslosigkeit steigt. Viele Menschen aus Landwirtschaft und Handwerk finden Beschäftigung in den Fabriken. Die Zustände und die Arbeitsbedigungen sind undenkbar schlecht. Die Arbeitnehmer haben wenig Rechte, die Löhne sind gering und die Arbeitszeiten lang.
Kinderarbeit ist üblich, da die Bedienung von Maschinen keine besondere Ausbildung erfordert.
- 1839 wird in Preussen die Arbeit für Kinder unter neun Jahren verboten. Die Arbeitszeit für Kinder unter 16 Jahren wird auf 10 Stunden pro Tag begrenzt. Dies wiederspricht der 1794 ins Leben gerufenen Schulpflicht für Kinder.
- 1871 Gründung des Deutschen Kaiserreichs und Inkrafttreten der Reichsgewerbeordnung und der Gewerbeaufsicht. Später auch Staatliches Amt für Arbeitsschutz genannt.
- 15.06.1883 Der Reichstag verabschiedet das Gesetz zur Krankenversicherung der Arbeitnehmer. Das Gesetz beinhaltet Krankengeld, ärztliche Behandlung, Krankenhausgeld und Sterbegeld für die Arbeitnehmer.
- 06.07.1884 Die Berufsgenossenschaften werden als Träger der Unfallversicherung der Arbeitnehmer gegründet. Das Unfallversicherungsgesetz tritt in Kraft. Das Unfallversicherungsgesetz regelt die Unfallrente, die medizinische Heilbehandlung und die Unfallverhütung der Mitarbeiter. Die Kosten dafür trägt ab sofort der Unternehmer durch Beitragszahlungen an die Berufsgenosschenschaften.
Die Berufsgenossenschaften haben das Recht autonome Unfallverhütungsvorschriften, Regeln und Informationen zum Arbeitsschutz zu erlassen. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird von den Berufsgenossenschaften überwacht. Ab jetzt kann vom "Dualismus" im Arbeitsschutz gesprochen werden. Die Gewerbeaufsicht und die technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften werden in den Unternehmen tätig. Aber in keiner Weise vergleichbar mit dem heutigen Standard
- 1890 Erste Internationale Arbeitsschutzkonferenz in Berlin.
- 1891 Preussen verbietet in der Industrie die Sonntagsarbeit. Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht mehr in der Industrie arbeiten. Die Nachtarbeit für Frauen und Kinder unter 16 Jahren wird verboten. Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht länger als 10 Stunden am Tag arbeiten. Frauen dürfen nicht länger als 11 Stunden am Tag arbeiten.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet für den Arbeitsschutz der Mitarbeiter zu sorgen.
- 1914 Erster Weltkrieg. Lockerung der Gewerbeaufsicht und Aufhebung von Arbeitsschutz und Arbeitszeit zur Steigerung der Rüstungsindustrie.
- 1918 Unfallvertrauensmänner und Sicherheitsingenieure sorgen für die Verbesserung des Arbeitsschutzes.
- 1918 bis 1933 (Weimarer Republik) Einführung des 8-Stundenarbeitstages durch den Rat der Volksbeauftragten bestehend aus Mitgliedern aus SPD und USPS.
- 1920 In einigen Großunternehmen werden die ersten Sicherheitsingenieure beschäftigt.
- 1933 bis 1945 Nationalsozialismus / Zweiter Weltkrieg
Erneut Lockerung der Gewerbeaufsicht und Aufhebung von Arbeitsschutz und Arbeitszeit zur Steigerung der Rüstungsindustrie.
- 1949 Gründung der Bundesrepublik Deutschland
Der Aufbau des demokratischen, deutschen Sozialstaates, der Wirtschschaft und des Handels erfordert eine Vielzahl staatlicher und berufsgenossenschaftlicher Gesetze, Verordnungen, Umfallverhütungsvorschriften, Normen und Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der in der BRD beschäftigten Mitarbeiter.
- 1973 Das Arbeitssicherheitsgesetz wird ins Leben gerufen. Ab sofort haben Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Arbeitsmediziner zur Beratung und Betreuung zum Schutz der Beschäftigten zu bestellen.
- 1985 Europäische Arbeitsschutzgesetzgebung wird in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt.
- 1996 Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetz. Gesetz zur Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutes der Beschäftigten bei der Arbeit.
- 1997 Siebte Buch Sozialgesetzbuch. Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland
- 2013 Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet die Analyse psychischer Belastungen der Mitarbeiter durch Arbeitsbedingungen.
- 2016 Die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert die Inhalte der Mitarbeiterunterweisung auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung.
Die chronologische Aufzähung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Vielmehr soll mit den voran gegangen Fakten und Daten zur Entwickung des Arbeitsschutzes in Deutschland veranschaulicht werden, dass wirksamer Arbeitsschutz erst über viele Jahrzehnte wachsend gesellschaftliche und wirtschaftliche Akzeptanz finden konnte, und nunmehr als Standard im bundesdeutschen Arbeitsleben Verankerung finden konnte.