Wir führen Beleuchtungsmessungen für Sie durch.
Die Anforderung nach ausreichendem Tageslicht wird erfüllt, wenn in Arbeitsräumen:
- am Arbeitsplatz ein Tageslichtquotient >2 %, bei Dachoberlichtern >4 % erreicht wird oder
- mindestens ein Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche bzw. Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche von mindestens 1:10 (entspricht ca. 1:8 Rohbaumaße), eingehalten ist
- die Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze ist zu bevorzugen
- Diese Anforderungen gelten auch für Aufenthaltsbereiche in Pausenräumen.
Gerne beraten wir Sie zur Beleuchtung am Arbeitsplatz.