Lärmmessung am Arbeitsplatz in Neuss / Düsseldorf und Umgebung - Ingenieurbüro KÖNIG aus Neuss
Wir messen Lärm am Arbeitsplatz; arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen und wir beraten Sie zur Reduzierung von Lärm (Lärmminderungsprogramme) und ermitteln Lärmbereiche.
Wir beraten Sie zur Auswahl geeigneten Gehörschutzmittel.
Erklärung Lärmbereich: ab einem Tages-Lärmexpositionspegel Lex,8h ≥ 85 dB(A) oder Spitzenschallpegel LpC,peak ≥ 135 dB(C) besteht Gehörschutztragepflicht.
Die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorgeuntersuchung Lärmexposition (G20) muss durch den Arbeitsmediziner regelmäßig erfolgen. Eine Kennzeichnung des Lärmbereichs mittels Gebotszeichen ist Pflicht.
Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel Lex,8h ≥ 80 dB(A) muss den Mitarbeitern Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Es besteht aber noch keine Gehörschutztragepflicht.
Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten anerkannten Berufskrankheiten.
Lärmmessung, Beratung zur Reduzierung von Lärm am Arbeitsplatz und Beratung zu Gehörschutzmittel in Neuss / Düsseldorf und Umgebung - Ingenieurbüro KÖNIG aus Neuss / Düsseldorf
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Alex König