Als Arbeitgeber besteht die menschliche und wirtschaftliche Verantwortung seine Mitarbeiter vor Unfallgefahren und vor Arbeitsunfällen bei der Arbeitsausübung zu schützen.
Für den Erfolg Ihres Unternehmens ist die dauerhafte Beschäftigung qualifizierter und in die Betriebsabläufe eingearbeitete Fachkräfte unerlässlich.
Gute Arbeit leistet der Mitarbeiter, der die Konzentration ganz auf die Arbeit legen kann, in der Gewissheit, dass der Arbeitgeber alles getan hat Unfallgefahren am Arbeitsplatz zu verhindern.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) stehen wir Ihnen in Erkelenz und Umgebung für die Beratung und Betreuung zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz Ihrer Mitarbeiter zur Verfügung.
Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz) Ihrer Arbeitsstätten ermitteln wir die erforderlichen Inhalte und Maßnahmen für die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter zum Arbeitsschutz gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz. Die Unterweisung der Beschäftigten muss vor Arbeitsaufnahme und mindestens jährlich erfolgen.
Beratung Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) KÖNIG in Erkelenz und Umgebung zum Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz Ihrer Beschäftigten.
Werner von Siemens 1880:
Das Verhüten von Unfällen darf nicht als Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft.
Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenfreies Angebot auf Grundlage der aktuellen Gesetzgebung und Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 der Berufsgenossenschaften zur sicherheitstechnischen Betreuung und Beratung Ihres Unternehmens zum Gesundheits- und Arbeitsschutz Ihrer Beschäftigten.
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Alex König