Als Arbeitgeber und Unternehmer haben Sie eine Vielzahl gesetzlicher Anforderungen und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften zum Arbeitsschutz zu erfüllen.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit helfen wir Ihnen dabei, die für Ihr Unternehmen einzuhaltenden, Gesetze, Vorschriften Verordnungen, Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV) der Berufsgenossenschaften umzusetzen.
Basierend auf dem Dokument Gefährdungsbeurteilung (§§ 5 und 6 ArbSchG) Ihrer Arbeitsstätten und Arbeitsplätze ermitteln wir mit Ihnen, für Sie, den erforderlichen Handlungsbedarf der durchzüführenden Maßnahmen zum Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeiter.
Zu Ermittlung der Gefährdungen führen wir mit Ihnen und mit den jeweils für den Arbeitsschutz verantworlichen Beschäftigten Betriebsbegehungen der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze durch. Die Ergebnisse werden in der Gefährdungsbeurteilung aufgezeichnet und in Berichtsform konkretisiert.
Auf Wunsch führen wir für Sie Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter zum Gesundheits- und Arbeitsschutz durch, und beraten Sie zur Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen gemäß §12 ArbSchG. Der Gesetzgeber fordert eine mindestens jährlich zu wiederholende, schriftlich festgehaltene Unterweisung (per Unterschrift der Mitarbeiter) der Beschäftigten auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung.
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot zur sicherheitstechnischen Betreuung und Beratung durch unsrere Fachkraft für Arbeitssicherheit im Kreis Mettmann und Umgebung an.
Beratung Fachkraft für Arbeitssicherheit KÖNIG für Unternehmen im Kreis Mettmann und Umgebung
Wir freuen uns auf Ihren Anruf Tel: 021 31 / 47 45 676 oder Tel: 02131 / 47 47 457
Ihr Alex König - Ingenieurbüro KÖNIG
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